Konfessionen und Hochzeit
Die verschiedenen Konfessionen und die Hochzeit
Katholische Trauung
Bei der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche gibt es Unterschiede bezüglich der für die Hochzeit benötigten Unterlagen. Um das Aufgebot bei einer katholischen Kirche zu bestellen, benötigt das verlobte Paar eine Aufgebotsbescheinigung des Standesamtes oder eine Heiratsurkunde. Darüber hinaus müssen Braut und Bräutigam eine Taufbescheinigung, eine Firmurkunde und einen Personalausweis beim Pfarrer vorzeigen. Wenn das Brautpaar nicht in der Gemeinde des Wohnorts, sondern in einer anderen Gemeinde die kirchliche Trauung vollziehen wollen, wird in vielen Fällen noch eine Genehmigung der Gemeinde am Wohnort der Eheleute verlangt.
Für die kirchliche Trauung in einer katholischen Kirche werden nach Abschluss der Formalitäten nur die Eheringe, eine Brautkerze und zwei Trauzeugen benötigt.
Evangelische Trauung
Entschließen sich Braut und Bräutigam dazu, in einer evangelischen Kirche zu heiraten, benötigen sie für die Anmeldung der Hochzeit die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung der Hochzeit in einer katholischen Kirche, mit einer Ausnahme. Anstatt der Firmurkunde müssen Braut und Bräutigam eine Konfirmationsbescheinigung zur Anmeldung beim Pfarrer mitführen. Bei dem Termin mit dem Pfarrer wird in einem Traugespräch der genaue Ablauf der Trauung in der Kirche erörtert. Darüber hinaus werden die Eheleute auf die Rechte und Pflichten hingewiesen.
Ökumenische Trauung
Oftmals gehören die Ehepartner allerdings auch unterschiedlichen Konfessionen an. In diesem Fall können sich Braut und Bräutigam für eine ökumenische Trauung entscheiden. Bei einer ökumenischen Trauung ist ein evangelischer Priester und auch ein katholischer Priester anwesend. Eine ökumenische Hochzeit kann natürlich nur gefeiert werden, wenn sich Priester finden, die dazu bereit sind.
Die Bedeutung der kirchlichen Trauung
Nicht nur bei der Zusammenstellung der Unterlagen gibt es Unterschiede auch der Stellenwert der kirchlichen Trauung hängt von der Konfession ab. Die Ehe wird in der katholischen Kirche als Sakrament verstanden, das sich die Brautleute gegenseitig vor einem Priester und Zeugen spenden. Der vor Gott geschlossene Bund für das Leben wird als unauflöslich angesehen.
Die evangelische Kirche hat von Anfang an die zivile Eheschließung als vollwertig anerkannt. Bei der Trauung in der evangelischen Kirche handelt es sich um einen Gottesdienst, der anlässlich der zivilen Eheschließung gehalten wird, und in dem das Paar Gottes Segen erhält. Zwar sieht auch die evangelische Kirche den Bund der Ehe als unauflösbare Einheit, mit Scheidungen geht man dennoch toleranter um.
Seit 2009 kann in Ausnahmefällen die Eheschließung in der katholischen Kirche vor oder auch ganz ohne eine standesamtliche Trauung erfolgen. In diesem Fall gilt das Paar für den Staat als unverheiratet und kann somit die rechtlichen Wirkungen einer Ehe im staatlichen Bereich nicht in Anspruch nehmen. Dem evangelischen Verständnis von Ehe als bürgerlich-rechtliche Angelegenheit widerspricht eine kirchliche Trauung ohne die vorherige zivilrechtliche Eheschließung. Die Hochzeit auf dem Standesamt bleibt daher Voraussetzung.