Zugewinngemeinschaft und Steuer
Zugewinngemeinschaft und steuerliche Vergünstigungen
Der klassische Güterstand nach einer Hochzeit ist die Zugewinngemeinschaft, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt. Der Besitz, den Braut und Bräutigam mit in die Ehe eingebracht haben, wird allerdings im Falle einer Scheidung nicht aufgeteilt.
Steuerliche Vergünstigungen
Verheiratete Paare genießen nach der Hochzeit steuerliche Vergünstigungen. In der Ehe haben die Eheleute Anrecht auf eine günstigere Steuerklasse. Wenn eine Hochzeit am Ende des Jahres stattfindet, wird trotzdem vom Finanzamt für die vorangegangenen Monate des gleichen Kalenderjahres die günstigere Steuerklasse für das Ehepaar berücksichtigt. Durch diesen Umstand kann es sein, dass ein Ehepaar nach einer Hochzeit ggf. von einer sehr hohen Steuerrückzahlung profitiert.