Hochzeit und Namensrecht
Die Hochzeit und das Namensrecht
Bei der Anmeldung einer standesamtlichen Trauung bzw. bei der Vorbesprechung der standesamtlichen Trauung wird der Standesbeamte das zukünftige Ehepaar ausführlich über das Namensrecht, bezüglich der bevorstehenden Hochzeit, aufklären.
Braut und Bräutigam können entweder ihre bisherigen Namen behalten, oder einer kann den Nachnamen des Partners annehmen. Traditionell übernimmt die Frau den Namen des Mannes. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner nach der Hochzeit den Namen des anderen seinem eigenen Nachnamen voranstellt oder hinten anfügt. Auf diese Weise entsteht ein Doppelname.